Gibt es ein Recht auf Gemeinwohl?

Politikwissenschaftliche Pluralismustheorien betrachten Gemeinwohl als Resultat politischer Kompromisse. Solche prozeduralen Konzepte finden sich auch in der Rechtswissenschaft, wenn es darum geht, allgemeinen und schwachen Interessengruppen besondere Klagerechte einzuräumen. Allerdings müssen Gerichte in ihren Urteilen inhaltlich begründen, inwiefern mit solchen Klagen öffentliche Interessen gewahrt werden. Am Beispiel des Verbraucherschutzes erläutert der Autor, warum moderne Pluralismuskonzepte auch solche inhaltlichen Gemeinwohlbestimmungen in die Analyse der Interessenvermittlung einbeziehen sollten.

Prof. Dr. Christoph Strünck lehrt Politikwissenschaft, insbesondere Sozialpolitik, an der Philosophischen Fakultät der Universität Siegen.

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