Gleichnamigkeit im Kennzeichenrecht

Das Buch ist eine Dissertation, die an der Ludwig-Maximilians-Universität München eingereicht wurde. Hauptsächlich wird die Frage behandelt, inwieweit der Name einer Person als Schranke des Kennzeichenrechts funktionieren kann. Darf eine Person ihren Namen, der identisch oder ähnlich mit einem bereits existierenden Kennzeichen anderer ist, wegen ihres Namensrechts noch als Kennzeichen benutzen? In Deutschland darf in dieser Situation unter gewissen Voraussetzungen der Name grundsätzlich noch als Unternehmenskennzeichen, nicht aber als Marke, benutzt werden. In China hingegen ist es irrelevant, ob der eigene Name oder ein Fantasiezeichen als Kennzeichen benutzt wird, wenn diese Benutzung eine Kennzeichenrechtsverletzung hervorrufen kann. In beiden Ländern sind die entsprechenden Regelungen jedoch nicht zufriedenstellend. Im vorliegenden Buch werden diese Probleme ausführlich erörtert, die Situation in Deutschland und China verglichen und Verbesserungsvorschläge präsentiert.

Luping Duan, geboren am 20. 2. 1986, absolvierte ihr Jurastudium an der China University of Political Science and Law in Peking. Nach ihrem LL.M Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität München begann Sie mit der Arbeit an der vorliegenden Dissertation, die von Prof. Dr. Annette Kur betreut wurde.