Globale Mindestbesteuerung. Kritische Analyse aktueller Entwicklungen des Reformvorschlags der OECD/G20 in Form des Pillar 2

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Zielsetzung der Arbeit ist es, einen umfassenden Überblick des Reformvorschlags der OECD in Form des Pillar zwei zu verschaffen sowie das Spannungsfeld zwischen der Vermeidung einer Doppelbesteuerung und der Durchsetzung eines effektiven Mindeststeuersatzes aufzuzeigen und potentielle Hürden einer erfolgreichen Einführung der Regelungen aufzudecken. Zu diesem Zweck wird das komplexe Regelungskonzept der GloBE- und STTR-Regeln sowie deren Zusammenwirken illustriert, um anschließend der UTPR-Regel, die in der Literatur als komplexeste Regel kommentiert wird, einer einzelnen Analyse zu unterziehen. Die OECD/G20 sieht folgende Rangfolge der Regelungen vor: STTR-Regel, GloBE-Regeln, IIR-Regel samt SOR-Regel, UTPR-Regel samt zweistufigem Verteilungsschlüssel und zwei Obergrenzen. Dabei soll die globale Mindestbesteuerung in einer Doppelfunktionalität hinsichtlich multinationaler Konzerne mit einem konsolidierten Konzernumsatz von 750 Mio. Euro ausgerichtet werden, indem nicht nur substanzlose Gewinnverlagerungen unattraktiver werden sollen, sondern auch eine Untergrenze für ausländische Direktinvestitionen des internationalen Steuerwettbewerbs vorgesehen wird. Dem Steuerwettbewerb nach unten, durch eine globale Mindestbesteuerung, eine Grenze aufzusetzen, ist durchaus zu begrüßen. Jedoch kann in der jetzigen Ausgestaltung der Regelungen das Spannungsfeld zwischen Vermeidung einer Doppelbesteuerung und der Durchsetzung eines effektiven Mindeststeuersatzes nicht gelöst werden sowie bestehen derzeit potentielle Hürden, die eine Einführung der Regelungen verhindern würden. In diesem Zusammenhang sind insbesondere unionsrechtliche Bedenken zu beseitigen. Die OECD hat allerdings die Möglichkeit, diese Problematiken bis zur geplanten Einführung der Regelungen 2023 zu lösen.