Globales Recht oder plurales Recht? Der rechtstheoretische Diskurs zum Rechtspluralismus unter Berücksichtigung der Position der Bahá'í Lehre im Kontext der Globalisierung

Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 12, Universität Bayreuth, Veranstaltung: Grundlagen der aktuellen Rechtsphilosophie und Rechtstheorie, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Frage nach der Zukunft des Rechts hat angesichts der durch die Globalisierung ausgelöste Schwächung ihres Hauptsetzers, dem Nationalstaat, verstärkt gestellt. Für die Rechtstheorie ergab sich eine Pluralisierung der vorhandenen Rechtsquellen, insbesondere durch nichtstaatliche Rechtsetzung und eine intensive Debatte um die Weite des Rechtsbegriffs und Fragwürdigkeit ihrer Abgrenzung zu anderen sozialen Normen. Diese Arbeit beschäftigt sich mit diesen Prozessen und behandelt die Debatte um das Demokratiedefizit international produzierter Rechtsnormen. Es fasst im Folgenden zwei Modelle postnationaler Demokratie ins Auge: den von Immanuel Kant angesprochenen Weltstaat und die Bahá'í Konzeption eines 'Global Commonwealth of Nations' unter Berücksichtigung der Folgen für das Recht auf internationaler Ebene, die Chancen für eine globale Demokratie und Möglichkeit einer globalen Solidarität. Als Konsequenz für die Rechtstheorie wird argumentiert, dass egal ob die Vorstellung eines globalen oder pluralen bzw. eine Mischform aus beiden Rechtssystemen favorisiert wird, kann der rechtstheoretische Vergleich verschiedener Rechtsquellen bereichernde Erkenntnisse für die Rechtswissenschaft liefern, besonders für eine sorgsame Konstruktion eines internationalen Rechtsordnungsmodells.

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