GmbH, Unternehmergesellschaft und Limited - Ein Vergleich

Inhaltsangabe:Einleitung: Am 1. November 2008 trat das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft. Das MoMiG bildet den vorläufigen Abschluss verschiedenster Bestrebungen das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) seit dessen Inkrafttreten am 20. Mai 1892 umfassend zu reformieren. Mit dem MoMiG reagiert der deutsche Gesetzgeber vor allem auf nationale und internationale Entwicklungen in der Wirtschaft, der Gesellschaft und der Rechtsprechung. Die Schwerpunkte des MoMiG liegen zum einen in der Beschleunigung von Unternehmensgründungen, zum anderen in der Erhöhung der Attraktivität der GmbH im Wettbewerb der europäischen Gesellschaftsformen. Als Folge verschiedenster Entscheidungen des EuGH steht die deutsche GmbH seit einigen Jahren mit anderen europäischen Gesellschaftsformen in Konkurrenz. Insbesondere die englische Private Limited Company by shares (Limited) findet bei Unternehmensgründern großen Anklang. Die Anzahl der in Deutschland als Zweigniederlassung eingetragenen Limited ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen und hat der GmbH als bislang beliebtesten Gesellschaftsform für den deutschen Mittelstand scheinbar den Rang abgelaufen. Seit ihrer gesetzgeberischen Einführung durchlebte die GmbH eine einzigartige Entwicklung. Nicht nur in ihrem Schöpfungsland Deutschland, sondern auch im Ausland erwies sich die GmbH in gesellschaftsrechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht als ein großer Wurf. Bedingt durch die Aktienrechtsnovelle des Jahres 1884 hatte sich seinerzeit die Notwendigkeit ergeben, kleineren und mittleren Unternehmen eine Gesellschaftsform anzubieten, die ebenfalls haftungsbeschränkende Regelungen vorsah, deren Anforderungen hinsichtlich Gründung und Mindestkapitalausstattung sowie weiterer Faktoren jedoch deutlich unterhalb denen einer AG lagen. Aktuell weicht der deutsche Mittelstand bei der Unternehmensgründung jedoch vermehrt auf die Gesellschaftsform der Limited aus. Das große Interesse an der Limited wird immer wieder damit begründet, dass diese einfacher, schneller und kostengünstiger als eine deutsche GmbH gegründet werden kann. Ungeachtet der niedrigeren Mindestkapitalausstattung der Limited bietet sie genauso wie die deutsche GmbH eine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen. Um der Ausbreitung der Limited zu Lasten der GmbH innerhalb des deutschen Rechtsraumes entgegenzuwirken und um der Rechtsprechung des EuGH im [...]

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