Golden Shares und die Judikatur des Europäischen Gerichtshofes unter besonderer Berücksichtigung des VW-Gesetzes

Inhaltsangabe:Einleitung: Golden Shares, die auch als Goldene Aktien, Special Shares, Special Right Shares, Action Spécifice oder Master Shares bezeichnet werden, sind vor allem ein Phänomen der europäischen Privatisierungswelle der 80er und 90er Jahre des 20. Jahrhunderts. Dieser Zeitraum war davon geprägt, dass zahlreiche öffentliche Unternehmen in Kapitalgesellschaften (großteils Aktiengesellschaften) umgewandelt und anschließend in private Hände überführt wurden. Das Kapitalgesellschaftsrecht ist vom Proportionalitätsprinzip geprägt, welches davon ausgeht, dass der Anteilseigner entsprechend seiner Kapitalbeteiligung an der Verwaltung der Gesellschaft teilnimmt. Dies hätte aber dazu geführt, dass die Öffentliche Hand auch ihre Mitgliedschaftsrechte verloren hätte. Dementsprechend wäre die Privatisierung vor allem im Energieversorgungs-, Rüstungs- und Großindustriebereich politisch nur schwer durchsetzbar gewesen. Um weiterhin lenkungspolitische Maßnahmen setzen zu können und den Einfluss ausländischer Unternehmen in Wirtschaftsbereichen, die wirtschaftlich und politisch als besonders wichtig erachtet wurden, möglichst gering zu halten, sicherte sich der Staat anlässlich der Privatisierung öffentlicher Unternehmen seine Einflussrechte in Form von Golden Shares. Obwohl sich der EuGH hauptsächlich mit staatlichen Golden Shares in börsenotierten Kapitalgesellschaften befasst, darf daraus nicht gefolgert werden, dass die Rsp des EuGH nicht auf andere Gesellschaftsformen oder Begünstigte übertragen werden können. Daher wird in der Folge auch untersucht, ob Golden Shares ebenso in Personengesellschaften und in privater Hand denkbar sind.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: I)INHALTSVERZEICHNIS1 II)ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS5 1)EINFÜHRUNG11 A)GOLDEN SHARES IN ÖFFENTLICHER HAND12 i)Aktiengesellschaft12 (1)Golden Shares im engeren Sinn – Beteiligungsunabhängige Golden Shares13 (2)Golden Shares im weiteren Sinn – Beteiligungsunabhängige Golden Shares14 ii)Europäische Aktiengesellschaft14 iii)Gesellschaft mit beschränkter Haftung16 iv)Personengesellschaften17 (1)Gesellschaft bürgerlichen Rechts17 (2)Offene Gesellschaft17 (3)Kommanditgesellschaft19 (4)Europäische Wirtschaftliche Interessensvertretung19 (5)Stille Gesellschaft21 B)GOLDEN SHARES IN PRIVATER HAND22 i)Aktiengesellschaft, Europäische Gesellschaft23 ii)Gesellschaft mit beschränkter Haftung26 iii)Personengesellschaft30 2)INHALTLICHE AUSGESTALTUNG VON GOLDEN SHARES31 A)DIREKTE [...]