Gottesstaat oder Rechtsstaat - Rechtssysteme und Machtverteilung in Deutschland und dem Iran

Facharbeit (Schule) aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Didaktik - Gemeinschaftskunde / Sozialkunde, Note: 15 Punkte, Gustav-von-Schlör-Schule Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule, Weiden, Veranstaltung: Fachreferat der 12 Klasse einer Fachoberschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Iran und Deutschland haben einen unterschiedlichen Aufbau der Regierung. Wählen darf man sowohl in Deutschland, als auch im Iran ab 18 Jahren. In beiden Systemen wählen die Wahlberechtigten das Parlament direkt (in Deutschland den Bundestag, im Iran Madschles). In Deutschland wird der Regierungschef (Bundeskanzler) vom Parlament gewählt, im Iran wird der Präsident direkt gewählt. Das Staatsoberhaupt wird im Iran (Oberster Rechtsgelehrter) durch einen Expertenrat gewählt, der wiederum direkt vom Volk gewählt wird. Dieser hat nach der Wahl nur die Aufgabe das Staatsoberhaupt zu überwachen und kommt jedes Jahr mindestens 5 Tage zusammen, um diesen zu beurteilen. In Deutschland wird der Bundespräsident zu gleichen Teilen von Landtag und Bundesrat gewählt. Die Judikative im Iran ( Oberster Richter ) wird vom Staatsoberhaupt ernannt. In Deutschland wählt das Parlament die Richter des Bundesverfassungsgerichts.