Grenzbeschlagnahme und Piraterie in Deutschland und Brasilien unter Berücksichtigung des Transits von Markenwaren

Die vorliegende Arbeit befasst sich mit einer Thematik, die mit zu den kontroversesten Debatten auf dem Gebiet des deutschen und europäischen Markenrechts in den letzten Jahren geführt hat: mit der Möglichkeit der Beschlagnahme von Pirateriewaren durch die Zollbehörden des Transitlands. In einer zunehmend globalisierten Welt mit ihrer immer enger vernetzten Wirtschaft hat der internationale Handel mit Waren im Transitverkehr, und somit auch der von Pirateriewaren, einen beachtlichen Aufschwung erlebt. Um die Piraterie an breiter Front und wirksam bekämpfen zu können, erwies es sich als notwendig, Mechanismen einzuführen, welche die Beschlagnahme von Pirateriewaren auch im Transitland ermöglichen, um auf diese Weise ihr Inverkehrbringen mittels irgendeines Täuschungsmanövers in den Wirtschaftskreislauf des Transitlands bzw. in den des Bestimmungslands zu verhindern. Vor diesem Hintergrund bestand das Ziel der vorliegenden Dissertation darin, die von den europäischen Gesetzgebern zu diesem Thema gefundene normative Lösung näher zu untersuchen, um ihre Vereinbarkeit mit dem internationalen Recht, insbesondere mit Art. V Abs. 2 GATT und mit dem Prinzip der Transitfreiheit, zu prüfen. Ausgehend von dieser Untersuchung wird im Verlauf der Studie eine neue Lösung für die Problematik vorgeschlagen. Ein weiteres Ziel der Arbeit bestand darin, die Rechtslage bezüglich des Transits von Pirateriewaren in Brasilien zu analysieren. Vor dem Hintergrund der deutschen bzw. europäischen Erfahrungen wird schließlich eine gesetzliche Regelung der Problematik in Brasilien gemäß einem ausformulierten Vorschlag de lege ferenda postuliert.