Grenzen des Vorrangs der ambulanten vor der stationären Pflege in der sozialen Pflegeversicherung.

Die Arbeit untersucht den Grundsatz des Vorrangs der ambulanten vor der stationären Pflege in der sozialen Pflegeversicherung. Zunächst wird die Ausgestaltung des Vorranggrundsatzes im SGB XI dargestellt. Es wird unter anderem aufgezeigt, welche Leistungen die Pflegeversicherung bei ambulanter professioneller Pflege, bei ambulanter informeller Pflege, bei ambulanter kombinierter Pflege und bei vollstationärer Pflege vorsieht. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet eine kritische Auseinandersetzung mit dem Vorrang der ambulanten Pflege. Es wird insbesondere analysiert, ob die Ausgestaltung des Leistungssystems tatsächlich Anreize zur vorrangigen ambulanten Pflege setzt, ob sich der Vorrang ambulanter Pflege in der Pflegeversicherung heute noch rechtfertigen lässt und welchen verfassungsrechtlichen Grenzen er unterworfen ist. Änderungen durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz zum 1.1.2017 werden mit einbezogen. Schließlich wird eine Streichung des Vorranggrundsatzes in Erwägung gezogen.

Katrin von Mielecki studierte Rechtswissenschaften in Freiburg und in Florenz. Auf die erste juristische Staatsprüfung im Juni 2012 folgte die Promotion unter Betreuung von Prof. Dr. Katharina von Koppenfels-Spies. Während der Promotion arbeitete sie am Lehrstuhl für Sozialrecht in Freiburg. Sie ist seit November 2015 Rechtsreferendarin am KG Berlin.