Grenzen eines beweisfunktionalen Strafrechts.

Die Arbeit untersucht einen Aussage- und Funktionsverlust materiellen Strafrechts infolge verfolgungseffizienzorientierter Flexibilisierungstendenzen und identifiziert die sich daraus ergebenden Konsequenzen. Beruht Strafbarkeit mangels klarer normativer Vorgaben zunehmend auf undifferenzierten Werturteilen der Rechtsanwender, so geraten die Gründe der Sozialschädlichkeit einer Tat aus dem Blick. Materielles Recht bietet den Normadressaten dann keine verhaltensleitende Orientierung mehr, der Gesetzgeber verliert an Einfluss auf Kriminalpolitik, Strafjustiz büßt an Transparenz ein. Infolge einer moralisierenden Strafbarkeitsbegründung läuft der Bürger zudem vermehrt Gefahr, auf der Grundlage von Vorurteilen und Unterstellungen bestraft zu werden. Plädiert wird daher für eine Rückbesinnung auf den Rechtsgüterschutz als Maßstab eines inhaltlich ausdifferenzierten Rechts.Rechts. Die Arbeit wurde mit dem Rüdiger-Bub-Preis der Universität Potsdam ausgezeichnet.

Benjamin Vogel, Jahrgang 1981, Ass. jur., Licencié en droit, Maître en droit (Paris X), LL.M. (Cambridge). Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht.

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Bei Nacht und Nebel Benjamin Vogel

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