Grenzüberschreitende Landrohrleitungen und seeverlegte Rohrleitungen im Völkerrecht.

Mit der Untersuchung wird erstmals eine Gesamtdarstellung von Rohrleitungen im Völkerrecht vorgelegt. Landrohrleitungen werfen kaum völkerrechtliche Probleme auf, da sie dem Recht des jeweiligen Lagestaates unterliegen. Sie sind in rechtlicher Hinsicht Verbindungen nationaler Teilstücke. Im Gegensatz hierzu stehen Seerohrleitungen. Für jede in der Nordsee über Festlandsockelgrenzen hinweg verlegte Rohrleitung wurden Staatsverträge abgeschlossen. Ein allgemeines Gewohnheitsrecht läßt sich jedoch noch nicht feststellen. Vor dem Hintergrund ihrer Entstehung werden die einschlägigen Vorschriften in den seerechtlichen Übereinkommen von 1958 und 1982 untersucht. Es werden sowohl abstrakte Auslegungsprobleme als auch zahlreiche, für die Praxis wichtige Einzelfragen behandelt. Die beiden Hauptteile der Arbeit werden von einer Darstellung der außerrechtlichen Hintergründe sowie des Rechts der Europäischen Union und der Arbeiten internationaler Organisationen und Vereinigungen umfaßt.

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