Grenzüberschreitender Freiheitsgebrauch im deutschen Bundesstaat.

Die Untersuchung greift die Frage auf, ob die Grundrechte im grenzüberschreitenden Bereich zwischen den Bundesländern einen Schutz gegen Diskriminierungen und Beschränkungen durch Landesgesetze bieten, wie ihn die Grundfreiheiten des Unionsrechts für den Freiheitsgebrauch über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinweg vermitteln. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die Grundrechte zwar einen solchen Schutz gegen Behinderungen der die Grenzen der Bundesländer überschreitenden Freiheitsbetätigung im binnendeutschen Bereich ermöglichen, dieser in seiner Schlagkraft allerdings hinter dem europarechtlichen Schutzniveau zurückbleibt. Die größten Ähnlichkeiten bestehen im Bereich des Schutzes gegen landesrechtliche Diskriminierungen, sofern Art. 33 Abs. 1 GG zum Tragen kommt. Im Hinblick auf den Schutz gegen landesrechtliche Beschränkungen schiebt die föderale Kompetenzverteilung den insbesondere über Art. 11 Abs. 1 GG mobilisierbaren Integrationsbestrebungen dagegen, anders als im europäischen Kontext, einen deutlichen Riegel vor.

Dr. Alexander Hössl studied law in Heidelberg and Giessen. After his first state examination he worked as a lecturer at the Justus-Liebig-University Gießen and for an international law firm in Frankfurt am Main. From 2007 to 2014, he worked also at the chair of Prof. Dr. Gabriele Britz, Judge at the Federal Constitutional Court. He completed his legal internship from 2015 to 2017, among others at the Federal Financial Supervisory Authority (BaFin), in the Higher Regional Court district of Frankfurt am Main. Since 2017 he works as a lawyer in a specialist law firm for conflict resolution in Frankfurt am Main.

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