Grunderwerbsteuer bei Anteilsübertragungen

Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Dortmund früher Fachhochschule, Veranstaltung: Besteuerung von Übertragungsvorgängen, Sprache: Deutsch, Abstract: Gegenstand dieser Hausarbeit ist die Grunderwerbsteuer bei Anteilsübertragungen. Zunächst wird allgemein ein Überblick über die Grunderwerbsteuer und die Bemessungsgrundlage gegeben. Im nächsten Schritt werden die Formen der verschiedenen Anteilsübergänge gemäß § 1 Absatz 2a, 3 und 3a GrEStG anhand von praxisnahen Beispielen erläutert. Danach werden die wichtigsten Steuerbefreiungen in diesem Zusammenhang beschrieben und am Ende im Fazit kurz zusammengefasst. Steuereinnahmen sind die größten und wichtigsten Einnahmequellen der öffentlichen Hand in Deutschland. Dazu gehört auch die Grunderwerbsteuer. Sie macht jedoch nur einen kleinen Teil der gesamten Steuereinnahmen aus. Im Jahr 2019 lag die Höhe der Einnahmen der Kommunen durch die Grunderwerbsteuer bei einem Wert von 15.788.621?. Das macht ungefähr zwei Prozent von den Gesamteinnahmen durch Steuern in Höhe von 799.308.178? aus. Bei Unternehmensverkäufen mit Grundstücksvermögen ist die Grunderwerbsteuer eine allerdings nicht zu vernachlässigende Größe. Die Grunderwerbsteuer hat ihren Ursprung im alten Ägypten und römischen Reich und wurde als Besitzwechselabgabe angewandt. Es wurden bis zum vierten Jahrhundert nach Christus gewöhnlich fünf Prozent als Besitzwechselabgabe einbehalten. Im Mittelalter fand die Steuer jedoch selten Anwendung und war den Menschen fremd. Im 14. Jahrhundert wurde sie in Form der heutigen Erbschaftsteuer in Schweden bekannt und von dort aus in die europäischen Staaten eingeführt. Aus dieser Art von Steuer entwickelte sich die heutige Grunderwerbsteuer.