Grundkurs Sozialverwaltungsrecht für die Soziale Arbeit

Das Sozialverwaltungsrecht spielt für die Praxis der Sozialen Arbeit eine wichtige Rolle: Von der Begleitung Arbeitssuchender über die Jugendhilfe bis zur Tätigkeit im ASD überlagern behördliche Zuständigkeiten, Verfahrensfragen und Rechtsschutzmöglichkeiten immer wieder fachlich-inhaltliche Aspekte. Die Kenntnis des Sozialverwaltungsrechts ist hier und in vielen anderen Bereichen der Sozialen Arbeit unverzichtbar. Der Grundkurs erleichtert den Einstieg in das Recht für die Soziale Arbeit mit vielen Beispielen, v. a. aus der Jugendhilfe. Eine umfassende Einführung in das Sozialverwaltungsrecht für die Soziale Arbeit. Mit 22 Übersichten, 13 Fällen und Musterlösungen

Prof. Jörg Reinhardt lehrt rechtliche Grundlagen der Sozialen Arbeit an der Hochschule München.

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