Grundlagen des Kinder- und Jugendhilferechts - § 35a SGBVIII 'Eingliederung für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche'

Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Pädagogik - Allgemein, Note: 2,0, Fachhochschule Düsseldorf, Sprache: Deutsch, Abstract: Der § 35a des SGB VIII regelt die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche. Dieser Anspruch steht dem behinderten Kind oder Jugendlichen selbst zu und nicht den erziehungsberechtigten Personen. Jedoch muss erst die Frage gestellt werden, was eine seelische Behinderung eigentlich ist. Wie kann sie festgestellt werden und durch wen? Nachdem wir uns mit dem Krankheitsbild und der Diagnose beschäftigt haben, wird auf den kommenden Seiten näher darauf eingegangen warum überhaupt eine Eingliederungshilfe angeboten wird und wie sie aussehen kann.

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