Grundpfandrechte in Deutschland und den USA

Grundpfandrechte spielen für die deutsche Kreditwirtschaft eine herausragende Rolle. Soll ein Kredit durch ein im Ausland gelegenes Grundstück besichert werden, findet aufgrund der sogenannten Lex-rei-sitae-Regel auf Fragen der Bestellung, Übertragung und Verwertung der Immobiliarsicherheit das Sachrecht des Belegenheitsorts Anwendung. Soweit eine Besicherung durch Grundstücke in den USA erfolgt, ist somit US-amerikanisches Recht maßgeblich. Angesichts der zunehmenden Kreditvergabe deutscher Kreditinstitute in die USA und der seit wenigen Jahren bestehenden Möglichkeit zur Aufnahme von US-amerikanischen Grundpfandrechten in die Deckungsmasse von Pfandbriefbanken besteht vor diesem Hintergrund ein besonderes Interesse der deutschen Kreditwirtschaft an den US-amerikanischen Rechtsregeln. Diese stellt Daniela Böning im Vergleich zum deutschen Recht umfassend dar und analysiert sie.

Geboren 1982; Studium der Rechtswissenschaft in Frankfurt am Main, Freiburg i. Br. und Berkeley, Kalifornien, USA; Rechtsanwältin in Frankfurt am Main.