Grundprinzipien des Rechts der Welthandelsorganisation (WTO)

Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Handel und Distribution, Note: 2,3, Fachhochschule Bielefeld, Veranstaltung: Produktion und Handel, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zuge der Globalisierung hat sich das Exportgeschäft erheblich verändert. Waren- und Dienstleistungsströme sind in der heutigen Zeit in der Regel global, so dass die Exportwirtschaft fortlaufend mit der Herausforderung konfrontiert ist, in vollkommen unterschiedlichen rechtlichen Umfeldern tätig werden zu müssen. Bekannt ist auch bereits lange, dass unterschiedliche Vorschriften über den Marktzugang und die Behandlung ausländischer Waren auf heimischen Märkten hierbei ernst zu nehmende Probleme verursachen können. Die Problematik ist aber insbesondere in den letzten Jahrzehnten immer drängender geworden. Die am 15. April 1994 gegründete Welthandelsorganisation (WTO ¿ Word Trade Organization) verkörpert vor diesem Hintergrund wie keine andere internationale Organisation den Versuch, internationale Regeln für den grenzüberschreitenden Handelsverkehr zu schaffen und durchzusetzen, die den globalen Handel mit seinen Risiken in berechenbare Bahnen lenken sollen. Heute wird ca. 97 % des weltweiten Handels mit Waren und Dienstleistungen zwischen den Mitgliedsstaaten der WTO abgewickelt. Die Kenntnis des WTO-Rechts ist deshalb gerade im Exportgeschäft von höchster Bedeutung. Aufgrund der Tatsache, dass nahezu alle wichtigen Handelsnationen der Welt Mitglieder in der WTO sind (derzeit hat die WTO 153 Mitgliedsstaaten) hat die WTO (und damit das WTO-Recht) heute eine überragende Bedeutung für den internationalen Handelsverkehr und deshalb auch für den Export. Die vorliegende Arbeit versucht einen Überblick über die Grundprinzipien und -regelungen des Rechts der Welthandelsorganisation (WTO) und des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT), des Allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS), des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS), sowie einiger besonders relevanter handelspolitischer Schutzinstrumente zu geben.

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