Grundrecht auf staatlichen Schutz.

Nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland muss der Staat nicht nur unmittelbare Eingriffe in die Grundrechte unterlassen. Er ist auch dazu verpflichtet, sich schützend und fördernd vor die Grundrechte zu stellen. Andere kontinental-europäische Verfassungsordnungen weisen ebenfalls grundrechtliche Schutzpflichten auf. Demgegenüber nimmt die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika nach gängiger Vorstellung eine Sonderrolle ein. Vor diesem Hintergrund untersucht die Autorin die Figur der grundrechtlichen Schutzpflicht aus verfassungsvergleichender Perspektive. Es zeigt sich, dass es für die Unterschiede im Grundrechtsverständnis keine eindeutige Erklärung gibt. Vielmehr lassen sich verschiedene historisch-soziologische Ursachen und normativ-dogmatische Gründe ausmachen, die in ihrem Zusammenwirken die Herausbildung grundrechtlicher Schutzpflichten unter der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika nachhaltig verhindert haben.

Mara Gerbig wurde 1982 in Eberbach (Baden-Württemberg) geboren. Sie studierte Rechtswissenschaft an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und an der Universität Hamburg. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Öffentliches Recht und Staatslehre (Lehrstuhl Prof. Dr. Hans-Joachim Koch) der Universität Hamburg beschäftigt. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte sie im Bezirk des Kammergerichts Berlin mit Stationen u.a. beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie beim Oberverwaltungsgericht Berlin. Seit 2014 ist sie als Rechtsanwältin im Bereich des Energierechts tätig.