Grundrechte im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Elementarwissen für das Sicherheitsgewerbe

Skript aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (ehem. Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege in Berlin (Fachbereich Polizeivollzugsdienst)), Sprache: Deutsch, Abstract: Jeder Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsunternehmens muss sich mit dem Wertesystem der Bundesrepublik Deutschland eingehend vertraut machen. Dazu gehört es, Grundkenntnisse über die Grundrechte unseres Landes zu erwerben. Die hier aufbereiteten Informationen berücksichtigen alle für das private Sicherheitsgewerbe relevanten Grundrechte. Kenntnisse über diese Auswahl von Grundrechten müssen bei jedem 'Security' vorausgesetzt werden können, weil gerade diese Artikel für das Sicherheitsgewerbe von besonderer, z.T. 'maßgeblicher' Bedeutung sind. Die Darlegungen verzichten auf umfassende Kommentierungen und erheben auch nicht den Anspruch, die vielfältigen Standpunkte zu den verschiedenen Rechtsfragen einzelner Grundrechtsartikel auch nur überblickhaft darzustellen. Sie beschränken sich ganz bewusst auf schlaglichtartige Aussagen, die Gehalt und Bedeutung einzelner Grundrechte grob umreißen und für die es in Rechtsprechung und Rechtslehre einen breiten Konsens gibt. Zahlreiche Hinweise auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes belegen die Praxisorientiertheit des Lehrstoffes. Ziel dieses Lehrheftes ist es, dem Berufseinsteiger Einblick in und Verständnis für das Wertesystem zu verschaffen, das der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland zugrunde liegt. Ihm sollen Wertmaßstäbe nahe gebracht werden, die auch auf das Verhältnis der Bürger untereinander ausstrahlen bzw. durchschlagen. Die Beschäftigten des Sicherheitsgewerbes müssen in die Lage versetzt werden, auch in den kritischen Momenten ihrer Berufstätigkeit die Rechtsposition ihres Gegenübers zutreffend beurteilen zu können. Dazu ist die Aneignung von Grundrechtswissen ein Einstieg, der den Zugang zu den anderen dafür einschlägigen Rechtsmaterien deutlich erleichtert: Gefahrenabwehrrecht, Bürgerliches Recht, Straf- und Strafprozessrecht.