Grundrechtliche Dynamisierungsprozesse.

Der Anpassungsdruck eines grundrechtlichen Tatbestands an die Zeit vollzieht sich auf der Ebene der Verfassungsinterpretation. Einer eigenständigen Rechtsfigur vom »Verfassungswandel« bedarf es nicht. Die »Lehre grundrechtlicher Dynamisierungsprozesse« befasst sich mit der Herausarbeitung einer Typologie grundrechtlicher Tatbestände, den jeweiligen Dynamisierungsgrenzen sowie dem Maßstab der verfassungsrichterlichen Kontrolle. Im besonders dynamischen Lebensbereich gesellschaftlicher Partnerschafts- und Familienformen, speziell im exemplarisch untersuchten Bereich der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, lassen sich in den vergangenen Jahren vier grundrechtliche Dynamisierungsprozesse feststellen. Eine institutionelle Gleichstellung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft war geboten. Auch die gegenwärtig vielfach diskutierte Öffnung der Ehe würde sich nach dem Maßstab der Lehre in der heutigen Zeit als verfassungskonforme Ausgestaltungsentscheidung von Art. 6 Abs. 1 GG erweisen.

Norman Koschmieder studierte Rechtswissenschaften sowie Medienwissenschaften (Schwerpunkte: Verfassungsrecht sowie Medienrecht) an der Universität zu Köln. Nach der Ersten Juristischen Prüfung im Jahr 2013 arbeitete er bis 2015 am Institut für Rechtspolitik an der Universität Trier bei Prof. Dr. Gerhard Robbers und Prof. Dr. Thomas Raab. Tätigkeiten als wissenschaftlicher Mitarbeiter erfolgten ebenfalls für die öffentlich-rechtlichen Abteilungen der Sozietäten Dolde Mayen & Partner und Hengeler Mueller. Seit 2015 ist Norman Koschmieder Rechtsreferendar beim OLG Düsseldorf mit Stationen u.a. im Grundrechtereferat des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Berlin (BMJV) und im Düsseldorfer Büro der Sozietät Hengeler Mueller. Er wurde im Jahr 2016 an der Universität Trier promoviert (Betreuer: Prof. Dr. Timo Hebeler).