Grundrechtskollisionsrecht für grenzüberschreitende Sachverhalte

Jegliches staatliche Handeln ist nach Art. 1 Abs. 3 GG an den Grundrechten zu messen. Dass dies für das Handeln der deutschen Staatsgewalt innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland ohne jeglichen Auslandsbezug gilt, ist unumstritten. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, d.h. Sachverhalten, die einen Auslandsbezug aufweisen, stellt sich aber die Frage, wie weit der Grundrechtsschutz reicht und welche Auswirkungen eine ausländische Rechtsordnung auf diesen hat. Die Arbeit widmet sich der Klärung des Anwendungsbereichs der Grundrechte für diese Konstellationen. Dabei wird ein Grundrechtskollisionsrecht skizziert, das auftretende Kollisionen zwischen deutschen und ausländischen Grund- bzw. Menschenrechten lösen soll.