Grundrechtsschutz durch Verfahren bei gerichtlicher Freiheitsentziehung.

Der Fall Mollath und die Gefangenen von Guantanamo belegen erneut eindrücklich, dass das Freiheitsgrundrecht zu den elementarsten Menschenrechten gehört. Bereits das historische Habeas-Corpus-Recht zeigt, dass dieses Grundrecht vor allem durch das Verfahren geschützt wird. Auch im Grundgesetz ist dem Verfahren in Freiheitsentziehungssachen deshalb ein besonderer Stellenwert eingeräumt. Martin Heidebach beschäftigt sich mit den daraus folgenden Konsequenzen für die tatsächliche Praxis der gerichtlichen Freiheitsentziehungsverfahren. Er kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass im Unterschied zur bisherigen Sichtweise alle Verfahrensfehler mit einer Verfassungsbeschwerde gerügt werden können und die derzeit vorgesehene Folgenlosigkeit bestimmter Verfahrensverletzungen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Darüber hinaus definiert der Autor den Begriff der Freiheitsentziehung neu.

Martin Heidebach, geboren 1979 in München, studierte von 2000 bis 2005 Rechtswissenschaften an der LMU München. Anschließend absolvierte er sein Referendariat am Oberlandesgericht München, unter anderem mit einem Auslandsaufenthalt in Asunción, Paraguay. Von 2006 bis 2012 war er am Lehrstuhl seines Doktorvaters Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier in München tätig. Von der Juristischen Fakultät der LMU wurde er im Juni 2013 zum Dr. jur. promoviert. Darüber hinaus war er von 2008 bis 2012 wissenschaftlicher Mitarbeiter in Nebentätigkeit von Prof. Dr. Ferdinand Kuchler in den Rechtsanwaltskanzleien Clifford Chance und Görg. Seit 2012 ist er Akademischer Rat a.Z. am Lehrstuhl von Prof. Dr. Rudolf Streinz in München.