Grundrechtsunitarisierung durch Sekundärrecht

Nicht nur ein geschriebener Grundrechtskatalog, sondern auch grundrechtsschützendes Sekundärrecht trägt entscheidend zur Grundrechtsunitarisierung in der EU bei. Dies gilt insbesondere für den Schutz personenbezogener Daten. Mit der 2016 abgeschlossenen Datenschutzreform wurde die Datenschutzrichtlinie durch eine Verordnung (DS-GVO) ersetzt. Aus diesem Anlass werden seither gewichtige Verschiebungen in der föderalen europäischen Grundrechtsarchitektur diskutiert. Aqilah Sandhu fragt, wie viel mitgliedstaatlicher Grundrechtsschutz im Datenschutzrecht danach verbleibt. Dafür legt sie den primärrechtlichen Anwendungsbereich der Datenschutzkompetenz im Lichte der Sachkompetenzen der EU aus. Auf dieser Basis werden ausgewählte Öffnungsklauseln im Sekundärrecht systematisiert, kategorisiert und auf den mitgliedstaatlichen Gestaltungsspielraum hin analysiert. Wo eine Regelungskompetenz der EU fehlt oder nur schwach ist, bleibt der Grundrechtsschutz primär in der Hand der Mitgliedstaaten und deren Gerichte. Die Autorin plädiert für eine transparente Verantwortungsteilung im Grundrechtsgefüge, die der primärrechtlichen Logik folgt.

Geboren 1990; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Augsburg; 2014 Erstes Juristisches Staatsexamen; Rechtsreferendariat im Bezirk des OLG München mit Station in der Zentrale des Auswärtigen Amts in Berlin (Europaabteilung); 2016 Zweites Juristisches Staatsexamen; seit 2017 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht und Gesetzgebungslehre der Universität Augsburg; seit 2020 Akademische Rätin a. Z. ebenda; 2020 Promotion.