GwG

Das Geldwäschegesetz (GwG) ist Ausgangspunkt jeder präventiven Tätigkeit zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Beachtung des GwG gehört ebenso wie eine risikoorientierte Präventionsarbeit zu einem geordneten Risikomanagement. Umgekehrt kann eine Missachtung zu Sanktionen der Aufsichtsbehörden und Reputationsverlust führen. Geldwäscheprävention betrifft neben dem Finanzsektor viele andere Branchen. Viele Schnittstellen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weisen im Tagesgeschäft die Regelungen zu Finanzsanktionen und Embargos auf. Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind nicht nur im Geldwäschegesetz normiert, sondern werden durch zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften flankiert. Neben dem Straftatbestand des § 261 StGB finden sich auch Vorgaben insbesondere in Abgabenordnung (AO), Kreditwesengesetz (KWG), Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Zudem gilt für bestimmte Verpflichtete die Geldtransferverordnung. Die Autoren kommentieren praxisorientiert für alle tangierten Branchen die gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im deutschen Recht. Ergänzend werden wesentliche Grundlagen für den Umgang mit Finanzsanktionen und Embargos in einem eigenen Leitfaden dargestellt. Die Kommentierung richtet sich in erster Linie an Personen, die täglich mit der Einhaltung und Umsetzung der Vorgaben beschäftigt sind. Bearbeitet von: Tassilo Amtage, Dr. Emanuel H.F. Ballo, Dr. Andreas Burger, Franz Blaschek, Simone Breit, Nadine Forstmann, Sebastian Glaab, Annina K. Greite, Dr. Anna L. Izzo-Wagner, Dr. Joachim Kaetzler, Thomas Kurth, Lars-Heiko Kruse, Carsten Lang, Jan Liepe, Till Christopher Otto, Robin A. Pichler, Dr. Hendrik Pielka, Derik Posdorfer, Thomas Richter, Daniel Sandmann, Dr. Dirk Scherp, Dr. Oliver v. Schweinitz, Dr. Marcus Sonnenberg, Dr. Ocka Stumm, Jacob P.E. Wende, Andreas Wattenberg, Elke Weppner, Sören Wollesen, Dr. Uta Zentes