Härtere Strafen versus ambulante Maßnahmen

Inhaltsangabe:Einleitung: Das Thema der Kriminalität von jungen Spätaussiedlern aus den GUS-Staaten beschäftigt die Verfasserin schon seit längerer Zeit. Sie ist selbst mit ihrer Familie in einem relativ jungen Alter aus Russland in die Bundesrepublik übergesiedelt. Deshalb ist sie mit den Leben aber auch dem schlechten Ruf dieser ethnischen Gruppe in Deutschland vertraut. Außerdem absolvierte sie im Jahr 2006 ein Jahrespraktikum in der Bewährungshilfe Nürnberg, so dass sie u.a. die Möglichkeit hatte die Anwendung des Jugendgerichtsgesetzes auf die straffälligen Russlanddeutschen hautnah kennen zu lernen. In jenem Rahmen entstand eine ungefähre Richtung für diese Diplomarbeit. Die exakte Fragestellung entwickelte sich allerdings im Laufe des weiteren Studiums. Immer wieder berichten die deutschen Medien über spektakuläre Kriminalfälle von jungen männlichen Spätaussiedlern. Darin werden diese oft als alkohol- bzw. drogensüchtige skrupellose Gewaltverbrecher dargestellt, für die deutsche Gesetze nicht existieren und die Sanktionen des deutschen Jugendgerichtsgesetzes keinen Strafcharakter haben. Dementsprechend ist auch die Einstellung der Allgemeinheit bezüglich dieser ethnischen Gruppe gefärbt. Doch offensichtlich lässt sich nicht nur das ‘gemeine Volk’ von den Ausschmückungen der Medien beeindrucken, auch aus den Reihen der Politik, der Polizei und der Justiz sind wiederholt einzelne Forderungen nach einer Verschärfung des Jugendstrafrechts zu hören, um endlich die ‘kriminellen’ Aussiedler und Ausländer in den Griff zu bekommen. So stellte die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) im Jahr 2007 sogar eine Strafanzeige gegen den hannoverschen Polizeipräsidenten aufgrund seiner rassistischen Äußerungen bezüglich der russlanddeutschen Spätaussiedler. Ist es nur reine ‘Angstmacherei’ oder macht der Einsatz von härteren Strafen in Bezug auf junge straffällige Russlanddeutsche tatsächlich Sinn? Sicher ist, dass es zwar ‘den kriminellen Aussiedler’ nicht gibt, jedoch bei einer kleinen Gruppe der jungen männlichen Russlanddeutschen klare deviante und delinquente Tendenzen festzustellen sind. Außerdem weisen sie eine höhere Rückfallquote als ihre einheimischen Altersgenossen und die jungen Nichtdeutschen auf. Zu der oben gestellten Frage gibt es sicherlich etliche Expertenberichte, jedoch konnte die Verfasserin keine Studie finden, die die Sicht der Betroffenen bezüglich dieser Thematik aufzeigt. Auf dieser Grundlage entstand die Idee, im Rahmen einer [...]