Haftung am Sekundärmarkt für fehlinformationsbedingte Anlegerschäden

Fehlinformierungen der Kapitalmärkte durch Emittenten von Wertpapieren stellen ein andauerndes Problem dar, wie etwa der VW-Abgasskandal belegt. Richard Wichmann zeigt effiziente und de lege lata umsetzbare zivilprozessuale und materiell-rechtliche Lösungen auf. Ihnen ist gemein, dass sie die derzeit zu geringe Aussicht auf eine erfolgreiche Geltendmachung von Anlegerschäden am Sekundärmarkt erhöhen. Zugleich werden Emittenten stärker abgeschreckt, Informationspflichtverletzungen zu begehen. Im Fokus stehen die Erleichterung des Kausalitätsnachweises bei der Geltendmachung des Kursdifferenzschadens und der Anwendungsbereich bestehender Schadensersatzansprüche, insbesondere § 37 b WpHG. Zudem werden Lösungsansätze für Probleme bei der Schadensberechnung aufgezeigt. In der Gesamtschau ergibt sich ein stimmiges Konzept, das Anleger- und Marktfunktionsschutz garantiert ohne Emittenten übermäßig zu belasten. Die Arbeit wurde 2016 mit dem Förderpreis der Stiftung 'Unternehmensfinanzierung und Kapitalmärkte für den Finanzstandort Deutschland' ausgezeichnet.

Geboren 1983; Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Potsdam, Straßburg, Caen und der Humboldt-Universität zu Berlin; 2009 erstes Staatsexamen in Berlin; Referendariat in Berlin und Peking; 2012 zweites Staatsexamen am Kammergericht Berlin; 2016 Promotion; 9/2016 bis 2/2017 Post-Doc-Stipendiat der HU-Exzellenzinitiative.