Haftung bei Rechtsberatung durch Wirtschafts- und Berufskammern

Komplexer werdende, in den Alltag eingreifende Regelungen, oft geprägt durch europarechtliche und zwischenstaatliche Vorschriften, lassen die betroffenen Bürger nach einer kostengünstigen, schnellen und zuverlässigen Rechtsberatung suchen. Hierbei wird dann häufig der Vorteil einer etwaigen Kammermitgliedschaft von dem Einzelnen entdeckt und auf das Serviceangebot der Rechtsberatung, welches die öffentlich-rechtlichen Kammern in Erfüllung ihres Selbstverwaltungsrechtes offerieren, gerne zurückgegriffen. Diese Rechtsberatung für Mitglieder (und auch Nichtmitglieder) ist mit Haftungsgefahren für die Kammern verbunden, die dann entstehen, wenn die Grenze zu erlaubten Beratungsleistungen von den Kammern überschritten wird oder diese in ihnen nicht geläufigen Rechtsgebieten beraten. Die vorliegende Arbeit greift diese Problematik auf und zeigt am Beispiel der Kammern als Teil der funktionalen Selbstverwaltung, wie sich die Haftung für öffentlich-rechtliche Körperschaften begrenzen lässt.