Haftung der Vertreter nach §69 AO unter besonderer Würdigung des GmbH-Geschäftsführers

Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Veranstaltung: Wirtschaftsprivatrecht, Steuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser Arbeit wird dargestellt, dass die Bezeichnung der Rechtsform GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung oft zu Irrtümern hinsichtlich Haftungsaspekten führt. Es wird geklärt, unter welchen steuerrechtlichen Voraussetzungen der Geschäftsführer einer GmbH haften kann. Dabei werden verschiedene Geschäftsführertypen unterschieden, wie beispielsweise der Strohmann oder der nominell bestellte Geschäftsführer. Ferner werden im Falle der Haftung die Rechtsfolgen aufgezeigt.

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