Haftung für Suchwortergänzungen

Beeinträchtigungen des Persönlichkeitsrechts aufgrund automatisch erstellter Wortkombinationen im Rahmen der Suchwortergänzungsfunktionen von Internetsuchmaschinen ('Autocomplete') beschäftigten sowohl die deutsche als auch die französische Rechtsprechung. Vera Eickhoff stellt die unterschiedlichen Herangehensweisen an diese neuartige Form der Informationsvermittlung in beiden Rechtsordnungen dar und beleuchtet den Umgang mit algorithmisch generierten Inhalten im Bereich des Äußerungsrechts. Dabei wird eine nachträgliche einzelfallbezogene Sperrung von Wortkombinationen einer vorab vorzunehmenden allgemeinen Ausgestaltung der Funktionen gegenübergestellt. Im abschließend entwickelten Haftungskonzept werden Ansätze beider Rechtsordnungen kombiniert, um sowohl die persönlichkeitsrechtlichen Interessen von Betroffenen als auch die Relevanz von Suchmaschinen für die Informationsfreiheit der Internetnutzer zu berücksichtigen.

Geboren 1989; Studium der Rechtswissenschaften in Köln und Paris; 2013 Erste juristische Prüfung; 2017 Promotion; wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität zu Köln und der Universität Passau; seit 2017 Rechtsreferendariat am Landgericht Köln; seit 2018 wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Informations- und Datenrecht der Universität Bonn.