Haftung in Absatzketten im französischen Recht und im europäischen Zuständigkeitsrecht.

Die traditionelle Produkthaftung ist in Frankreich - anders als im deutschen Recht - im wesentlichen anhand von vertraglichen Anspruchsgrundlagen entwickelt worden. Maßgeblich für die Abgrenzung von Vertrags- und Deliktsrecht ist nach französischem Recht die Einbindung des Geschädigten in die Absatzkette. In den Mittelpunkt seiner Darstellung stellt der Verfasser daher zum einen die Regreßmöglichkeiten der in eine solche Absatzkette eingebundenen Personen, zum anderen die in solchen Vertragsketten möglichen Direktansprüche. Über die dogmatische Begründung letzterer besteht nach wie vor keine Einigkeit, insbesondere nachdem die Rechtsprechung in den letzten Jahren bei der Anwendung der Direktansprüche mehrfachen Schwankungen unterlag. Wichtigste Frage für die praktische Rechtsanwendung ist, inwiefern der Endabnehmer in einer Absatzkette, der direkt gegen den Hersteller oder Verkäufer höherer Ordnung vorgehen will, Einwendungen aus einem Vertrag zweier Vormänner ausgesetzt ist. Die Grundentscheidung für das Vertragsrecht erklärt zum Teil die verspätete Umsetzung der Produkthaftungsrichtlinie; denn die Richtlinie fordert insoweit die Einführung einer vertragsunabhängigen Haftung. Erst mit Gesetz vom 19. Mai 1998 hat sich Frankreich den europarechtlichen Vorgaben angepaßt und ein Produkthaftungsgesetz in Kraft gesetzt. Die Untersuchung kommentiert den Inhalt dieser neuen als Art. 1386-1 bis 1386-18 in den Code civil eingeführten Vorschriften. In Anlehnung an die Richtlinie schaffen sie eine verschuldensunabhängige Haftung, die neben die traditionellen Anspruchsgrundlagen tritt. Aufgrund des Vorrangs des Vertragsrechts lassen sich die Direktansprüche des französischen Rechts nicht ohne weiteres in die Gerichtsstände des EuGVÜ einordnen. Der Europäische Gerichtshof hat sich insoweit zu Recht gegen eine Einordnung der Direktansprüche in den vertraglichen Gerichtsstand des Art.5 Ziff.1 EuGVÜ ausgesprochen. Neben diesen zuständigkeitsrechtlichen Fragen bezieht die Untersuchung die Behandlung im internationalen Privatrecht mit ein, wobei sich Zweifelsfragen insbesondere aus der strikten vertraglichen Qualifikation der Direktansprüche in der französischen Rechtsprechung ergeben.