Haftung von Leitungsorganen im Immaterialgüterrecht

Immaterialgüterrechte sind nicht nur in unserem Alltag omnipräsent, sondern auch fester Bestandteil der Berufs- und Arbeitswelt. Gerade Unternehmen kommen in hohem Maße mit Patent- und Urheberrechten in Berührung und müssen zudem ihr Handeln an den Verhaltensregeln des Lauterkeitsrechts ausrichten. Verletzungen drohen somit in vielerlei Hinsicht, nicht zuletzt durch Angestellte des Unternehmens. Welche Konsequenzen muss das Leitungsorgan einer Kapitalgesellschaft nun aber fürchten, wenn die Angestellten des Unternehmens Patent- oder Urheberrechte verletzen oder sich unlauter verhalten? Die Antworten fallen hier, je nach Perspektive des Patent-, Urheber- oder Lauterkeitsrechts unterschiedlich aus. Jan Lersch arbeitet den Status quo auf und bietet zudem einen Ansatz für ein einheitliches zukünftiges Haftungssystem.

Geboren 1988; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bonn; 2016 Erstes Juristisches Staatsexamen; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Recht des Geistigen Eigentums mit Informationsrecht und IT-Recht (GRUR-Lehrstuhl) der Universität München; 2020 Promotion; seit 2020 Rechtsreferendar am OLG München (LG München I).