Haftung von Organen in Krise, Restrukturierung und Insolvenz

Nicht nur eine Unternehmensinsolvenz, sondern auch eine Restrukturierung ist meist eng mit Haftungsfragen verknüpft. Durch das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz wurden ab dem 1. Januar 2021 mit der Sanierungsmoderation und dem Restrukturierungsrahmen neue Instrumente zur Vermeidung von Insolvenzverfahren eingeführt. Auch die Insolvenzordnung wurde geändert. Diese Änderungen betreffen nicht nur die Legaldefinition der drohenden Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sowie Drittsicherheiten im Insolvenzplanverfahren, sondern auch die Einordnung von Steuerverbindlichkeiten in der vorläufigen Eigenverwaltung. Für die Haftung der Geschäftsleiter von besonderer Bedeutung ist die rechtsformübergreifende Regelung des § 15b InsO, der ein neues Haftungskonzept statuiert, dessen genaue Konturen noch von der Rechtsprechung herauszuarbeiten sein werden. Das RWS-Skript zeigt die Haftungsfragen bei Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und weiteren Rechtsformen auf und gibt Hinweise zur rechtssicheren Haftungsvermeidung in Krise, Restrukturierung und Insolvenz.

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