Haftungs- und strafrechtliche Risiken bei der Unternehmensführung

Haftungsrisiken für die Geschäftsführer und Vorstände bei der Unternehmensführung Reduzierung des Risikos, Verbraucherinsolvenzverfahren Darstellung typischer Straftatbestände Führung durch Budgetierung Die meisten Unternehmen mit Haftungsbeschränkungen werden in der Rechtsform der GmbH geführt und in der Regel ist der Geschäftsführer der GmbH ein Gesellschafter. Die Rechtsform der GmbH wird vorrangig deshalb gewählt, um das Privatvermögen vor den Risiken unternehmerischer Tätigkeit zu schützen. Allerdings zeigt die Praxis, dass dies nicht immer gelingt, vor allem dann nicht, wenn die GmbH in die Krise kommt. Üblicherweise haben die Geschäftsführer keine Erfahrungen bei dem Umgang mit Krisen der GmbH und sind überrascht, wie durchlöchert das System der Haftungsbeschränkung bei der GmbH ist. Hier rächt es sich, wenn der Geschäftsbetrieb und die Buchhaltung nicht ordnungsgemäß organisiert wurden, etwa weil sich der Geschäftsführer mehr auf die Umsatz- und Ertragserzielung konzentriert hat. Neben den erhöhten Haftungsrisiken kommen in der Krise auch noch erhöhte Strafrechtsrisiken hinzu. Aber auch außerhalb der Krise einer GmbH gilt es zahlreiche Regelungen und Bestimmungen bei der Geschäftsführung zu beachten, die in ihrer Komplexität einen Geschäftsführer schnell überfordern und damit erhebliche Haftungsrisiken in sich tragen. Das Buch gibt einen Überblick über die Pflichten eines Geschäftsführers und stellt die Risiken der Geschäftsführung dar, um die Risiken einer zivilrechtlichen, aber auch einer strafrechtlichen Verfolgung vermeiden zu können. Das Buch zeigt ferner die haftungs- und strafrechtlichen Risiken des Vorstands einer AG oder Genossenschaft auf, wobei der Schwerpunkt auf der Geschäftsführung bei der GmbH liegt. Das Buch beinhaltet Beispiele, Tipps und Checklisten.

Günter Seefelder, Rechtsanwalt und Diplom-Betriebswirt (FH München) berät und begleitet Unternehmen bei Neugründungen, Erweiterungen, Restrukturierungen und in allen Fragen der Unternehmensführung. Nach 20jähriger Anwaltstätigkeit in eigener Kanzlei wechselte er mit seinem Beratungsunternehmen Seefelder Management & Strategy in München in die Unternehmensberatung. Er hat das Unternehmen der nächsten Familiengeneration übergeben und ist wieder als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt der Unternehmensführung tätig. Dazu gehört auch die Beratung von Kanzleien bei der Kanzleiführung einschließlich ihrer strategischen Ausrichtung.

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