Handbuch Kommunale Unternehmen

Die kommunalen Unternehmen erleben eine Zeit der Renaissance, wobei in der Diskussion insbesondere die Bedeutung der kommunalen Wirtschaft für Fragen der Infrastruktursicherung in das Bewusstsein der Rechtsanwender rückt. Unter Berücksichtigung solcher aktuellen Entwicklungen und der sich ändernden Anforderungen, denen bei der Aufnahme und Durchführung der kommunalen privatwirtschaftlichen Betätigung Rechnung zu tragen ist, bereitet das Handbuch alle relevanten Rechtsgebiete praxisorientiert auf. Handlungsinstrumentarien und Entscheidungshilfen zu typischen Problemen werden dem Leser an die Hand gegeben. Ferner werden spezielle Formen der Zusammenarbeit berücksichtigt. Voraussetzungen für die wirtschaftliche Betätigung und für die Gründung sowie die Führung kommunaler Unternehmen werden dargestellt ebenso wie die Auswirkungen kommunaler unternehmerischer Tätigkeit auf Gebieten wie des Gesellschafts-, Wettbewerbs-, Steuer-, Arbeits-, Konzern-, Vergabe- und Kartellrechts. Eine Übersicht über die für die Rechtsformwahl maßgeblichen Kriterien rundet die Darstellung ab.

Aus dem Inhalt

  • Voraussetzungen und historische Entwicklung privatwirtschaftlicher Betätigung der Kommunen
  • Neuere Diskussion: Privatisierung und Rekommunalisierung
  • Verfassungsrechtliche und gemeinschaftsrechtliche Vorgaben
  • Kommunalrechtlicher Begriff der privatwirtschaftlichen Betätigung der Kommunen
  • Voraussetzungen und Grenzen der materiellen Privatisierung
  • Kommunalrechtliche Voraussetzungen für die wirtschaftliche Betätigung
  • Handlungsformen und Handlungsinstrumentarien wirtschaftlicher Betätigung
  • Rechtliche Vorgaben für die Gründung kommunaler Gesellschaften
  • Rechtliche Vorgaben für die Führung kommunaler Gesellschaften
  • Wettbewerbsrecht
  • Steuerrecht
  • Arbeitsrecht
  • Konzernrecht
  • Vergaberecht
  • Kartellrecht
  • Rechtsform kommunaler Unternehmen: Rechtliche Vorgaben und Entscheidungskriterien


Die Autoren sind namhafte, in den betreffenden Gebieten jeweils langjährig erfahrene Rechtsanwälte, Professoren und Verwaltungspraktiker.