Handels- und steuerrechtliche Behandlung von Aktienoptionsprogrammen im Jahresabschluss

Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 1,7, FernUniversität Hagen (Lehrstuhl für Steuerlehre und Betriebswirtschaftslehre), Veranstaltung: Seminar in Schwerte, Sprache: Deutsch, Abstract: Aktienoptionsprogramme (AOP) als finanzielle Anreizsysteme für Vorstände und Führungskräfte, sind heute wichtige Bestandteile moderner Vergütungssysteme und international weit verbreitet. Im Rahmen der wertorientierten Unternehmensführung wird die direkte oder indirekte Aktienbeteiligung der Manager als adäquates Vergütungsinstrument angesehen, um die Principal-Agent-Problematik zu entschärfen. Die Bedeutung von AOP bzw. Stock Option Plans (SOP) wächst mit der Internationalisierung der Kapitalmärkte und dem zunehmenden internationalen Wettbewerb um Eigenkapitalgeber und kompetentes Führungspersonal. Der Zweck von SOP liegt vor allem darin, dass die Führungskräfte ihr Verhalten auf eine Steigerung des Börsenkurses ausrichten und die Möglichkeit erhalten, an der von ihnen mitbeeinflussten Wertsteigerung des Unternehmens zu partizipieren. Neben den USA wurden auch in zahlreichen europäischen Staaten steuerliche Regelungen eingeführt, um die Verbreitung von SOP zu erhöhen. Seit der Neuregelung des Aktiengesetzes im Rahmen des KonTraG6 hat sich auch die Anzahl der SOP in deutschen Unternehmen stark erhöht.In Deutschland ist die Frage der steuerlichen Behandlung von SOP noch nicht abschließend geregelt. Zentrale Problempunkte, die in den letzten Jahren in der Literatur kontrovers diskutiert wurden, sind die steuerliche Berücksichtigung der Optionseinräumung bei der gewährenden Aktiengesellschaft sowie beim Optionsempfänger, die Wertermittlung der eingeräumten Option sowie die Berücksichtigung der Optionsausübung. Im Rahmen dieser Arbeit wird nach der Darstellung der Grundlagen auf die steuerliche Behandlung von SOPs bei der gewährenden Aktiengesellschaft eingegangen. Hinsichtlich der Besteuerung soll gezeigt werden, ob seitens der Gesellschaft Aufwand bzw. Betriebsausgaben vorliegen und wie ggf. die Verteilung auf die Perioden erfolgt. Danach erfolgt die einkommensteuerliche Behandlung beim Berechtigten. Hierbei wird den Fragen nach dem maßgeblichen Besteuerungszeitpunkt und der Höhe des geldwerten Vorteils nachgegangen.

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