Handelsvertreterprivileg im EU-Kartellrecht.

Die Arbeit geht der Frage nach, ob und welche Vereinbarungen in Handelsvertreterverträgen nicht unter Art. 101 AEUV fallen (sog. Handelsvertreterprivileg). Gegenstand ist somit die nach wie vor aktuelle Diskussion zur dogmatischen Anknüpfung, den Voraussetzungen und der Reichweite der Privilegierung. Unter genauer Betrachtung der relevanten Vorschriften wird ein detailliertes Konzept zur kartellrechtlichen Beurteilung von Handelsvertreterverträgen entwickelt, das im Einklang mit der einschlägigen (Unions-)Rechtsprechung und den Vertikal-Leitlinien der EU-Kommission steht. Dabei wird deutlich, worauf es bei der Einordnung eines Absatzmittlers als echter Handelsvertreter wirklich ankommt und es ergeben sich klare Abgrenzungshilfen für die Praxis. Gleichzeitig wird aufgezeigt, dass Mehrfirmenvertreter, Handelsvertreter mit Doppelprägung und Online-Handelsplattformen als echte Handelsvertreter zu qualifizieren sein können und dann unter das Handelsvertreterprivileg fallen.

Bastian Müller studied law at Bucerius Law School, Hamburg. After successfully completing his first state examination, he dedicated himself to his doctoral project at the European University Viadrina, Frankfurt (Oder). He completed his legal clerkship at the Hanseatic Higher Regional Court in Hamburg. Since October 2023, he has been working as a lawyer in an international commercial law firm in the field of antitrust law in Brussels.

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