Hans Welzel und der Nationalsozialismus
Autor: | Heike Stopp |
---|---|
EAN: | 9783161564116 |
eBook Format: | |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 01.12.2018 |
Untertitel: | Zur Rolle Hans Welzels in der nationalsozialistischen Strafrechtswissenschaft und zu den Auswirkungen der Schuldtheorie in den NS-Verfahren der Nachkriegszeit |
Kategorie: | |
Schlagworte: | Euthanasie-Prozesse Finale Handlungslehre NS-Täter Nachkriegsjustiz Verbotsirrtum |
69,00 €*
Versandkostenfrei
Die Verfügbarkeit wird nach ihrer Bestellung bei uns geprüft.
Bücher sind in der Regel innerhalb von 1-2 Werktagen abholbereit.
Der deutsche Strafrechtsprofessor Hans Welzel (1904-1977) war einer der bekanntesten Strafrechtler der Nachkriegszeit. Zu seinen größten wissenschaftlichen Erfolgen zählt bis heute der Beschluss des BGH vom 18.03.1952 (BGHSt 2, 194), in dem sich der Große Senat im Streit um die Behandlung des Verbotsirrtums der von Welzel vertretenen Schuldtheorie anschloss. Jedoch wurden in jüngerer Zeit vereinzelt Stimmen in der Literatur laut, dass dieser historische BGH-Beschluss den NS-Tätern in den Nachkriegsprozessen zu milden Strafen verholfen habe - und diese politische Auswirkung keineswegs ein Zufall gewesen sei. Ebenso hat man festgestellt, dass Welzel sich bereits in der Zeit des NS-Regimes (straf-)rechtswissenschaftlich zu positionieren wusste. Heike Stopp geht der Frage nach, welchen Einfluss Welzel tatsächlich auf das nationalsozialistische Strafrecht ausübte und untersucht anschließend, welche Auswirkungen der berühmte Beschluss des BGH vom 18.03.1952 auf die Bestrafung der NS-Täter nach 1945 hatte.
Geboren 1984; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Regensburg; Rechtsreferendariat im Bezirk des OLG Nürnberg; Lehrkraft für besondere Aufgaben an der Universität Regensburg; 2017 Promotion; seit 2016 Staatsanwältin bei der Bayerischen Justiz.
Geboren 1984; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Regensburg; Rechtsreferendariat im Bezirk des OLG Nürnberg; Lehrkraft für besondere Aufgaben an der Universität Regensburg; 2017 Promotion; seit 2016 Staatsanwältin bei der Bayerischen Justiz.