Harmonisierung des internen und externen Rechnungswesen auf Basis des Neuen Deutschen Handelsrechts

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Leuphana Universität Lüneburg (Institut für Bank-, Finanz und Rechnungswesen), Veranstaltung: Bachelorarbeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit ist es, die Auswirkungen der Internationalisierung des deutschen Handelsrechts auf den Prozess der Harmonisierung des internen und externen Rechnungswesens zu beurteilen und herauszustellen, ob diese Entwicklungen auch bei Unternehmungen, die keinen Konzernabschluss aufstellen, zu einer stärkeren Zusammenarbeit der beiden Rechnungslegungssysteme führen können. Um die Zielsetzung dieser Arbeit zu erreichen, werden im folgenden Abschnitt zunächst die notwendigen theoretischen Grundlagen gelegt. Als erstes werden die Begriffe externes und internes Rechnungswesen und ihre abweichende Zielsetzungen beschrieben, sowie der Ausdruck Harmonisierung erklärt. Anschließend wird auf die Gründe für eine Harmonisierung des internen und externen Rechnungswesen eingegangen und eine gemeinsame Zwecksetzung der beiden Berichtswesen hervorgehoben. Danach erfolgen eine kurze Darstellung der Konvergenzdiskussionen in der Literatur und eine Vorstellung der Harmonisierungsprobleme auf Grundlage des alten deutschen Handelsrechts. Zum Abschluss des Grundlagenteils in Kapitel 5 wird das Bilanzmodernisierungsgesetzt mit seinen wichtigsten Neuregelungen für den Einzelabschluss betrachtet. Der nächste Abschnitt befasst sich ausführlich mit den Harmonisierungspotentialen des neuen deutschen Handelsrechts. Dafür werden ausgewählte Neuregelungen des Bilanzmodernisierungsgesetzes ausführlich vorgestellt und die Auswirkungen auf die (Zusammen-)Arbeit und die Annäherung der beiden Rechnungslegungssysteme untersucht. Ergänzt wird der Hauptteil dieser Arbeit mit dem 5. Kapitel, das weitere Möglichkeiten zur Förderung der Harmonisierung der beiden Berichtswesen in Betracht zieht. Abschließend liefert der Abschnitt Schlussbetrachtung eine Zusammenfassung der Erkenntnisse aus dem Hauptteil und endet mit einem Fazit und dem Versuch die entstandenen Fragen aus der Zielsetzung zu beantworten.