Haushaltsrecht und Reform

Das Haushaltsrecht regelt die interne Finanzordnung des Staates und anderer juristischer Personen des öffentlichen Rechts. Vereinfachend ausgedrückt, befaßt es sich mit der Verteilung der öffentlichen (Steuer-)Gelder auf die einzelnen Behörden, mit der Verausgabung und Verbuchung dieser Gelder sowie mit der vorausgehenden Einnahmen- und Ausgabenplanung. Hauptsächlich bedingt durch staatswissenschaftliche Tradition ist das Haushaltsrecht 'kameralistisch' ausgeformt; es unterscheidet sich somit grundlegend von der Finanzwirtschaft privater Unternehmen. Seit einiger Zeit wird in Politik, Verwaltung und Literatur verstärkt bezweifelt, daß das Haushaltsrecht in seiner hergebrachten Form den Anforderungen des 'modernen' Finanzstaats noch genügt. Mittlerweile durchziehen Reformmodelle die gesamte öffentliche Verwaltung, die durchweg pragmatisch konzipiert sind und sich mehr oder minder stark an die Entwicklung in der Privatwirtschaft anlehnen. Die Frage nach den rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen wurde in diesem Zusammenhang bislang noch nicht befriedigend beantwortet. Christoph Gröpl stellt sich dieser Aufgabe, indem er zunächst die Dogmatik des geltenden Haushaltsrechts kritisch prüft, die Reformmodelle vorstellt und diese einer (verfassungs-)rechtlichen Würdigung unterzieht. Schließlich untersucht er besonders relevante Einzelgebiete wie das Rechnungswesen, die Schulden- und Personalbewirtschaftung und die Liegenschaftsverwaltung.

Geboren 1966, 1986-91 Studium der Rechtswissenschaften in Bayreuth, Genf und München; 1993 Promotion; 1993-94 Zweites Jur. Staatsexamen; 1994-95 Wiss. Assistent an der Universität Würzburg; 1996-97 Referent im Bayer. Staatsministerium der Finanzen; 2000 Habilitation; z. Zt. Oberregierungsrat im Bayer. Staatsministerium der Finanzen (beurlaubt) und Privatdozent an der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg.

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