Herbergen in der Kemptener Fürstabtei.

Herbergen sind Relikte einer längst vergangenen Zeit, die aber noch heute im Rahmen des kontinentaleuropäischen Rechtskreises weiterleben. Bereits die nationale Rechtsordnung des Fränkischen Reiches enthielt das Fundament für einen mit Herbergspflichten belasteten Grundbesitz, wie sich an den frühmittelalterlichen karolingischen Königshöfen mit ihren heriberga erkennen lässt. Die Arbeit legt ihren Schwerpunkt auf die Geschichte der Herbergen in der Kemptener Fürstabtei, besitzt aber auch den Charakter eines Beitrags zur Europäischen Rechtsgeschichte. Im Vordergrund der rechtsdogmatischen Behandlung steht das Bayerische Herbergsrecht. Nachdem das Stockwerkseigentum neben den landesrechtlichen Vorschriften auch auf Bundesrecht aufbaut, bereitet die Arbeit das in Deutschland geltende Recht allgemeingültig auf. Mit dem Grundsatz der betroffenen Einheitlichkeit wird der Arbeit eine über die rechtsgeschichtliche Eigenschaft hinausgehende Bedeutung für die alltägliche Rechtspraxis verliehen.

2003-2010 Law studies at the University of Augsburg as a stipendiary of the Bavarian scholarship. 2010-2012 Legal clerkship in the district of the Oberlandesgericht in Munich. 2012-2016 Doctorate at the University of Augsburg on the topic Naturstaatslehre or Environmental Theory of Law and State. 2017 Science Prize of the Foundation of the University of Augsburg. Since April 2016 law firm for constitutional and administrative law in Kempten. As a result of legal disputes, academic work on the topic »Hostels in the Kempten Princely Abbey - a contribution to the dogmatics of Bavarian condominium ownership«.

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