Hessisches Denkmalschutzrecht

Der bewährte Praktikerkommentar zum hessischen Denkmalschutzgesetz erscheint nunmehr in der vierten Auflage. Sie wurde erforderlich, weil das hessische Denkmalschutzgesetz Ende 2016 revidiert wurde und neben vielen inhaltlichen Änderungen auch eine neue Zählung erfahren hat. Die nunmehr vorgelegte vierte Auflage berücksichtigt den Gesetzestext in seiner neuesten Version sowie die seit der letzten Auflage 2007 ergangenen zahlreichen Urteile und wissenschaftlichen Beiträge. Zum ersten Mal wurde der Kommentar durch die Einbeziehung von weiteren Fachexperten inhaltlich ausgebaut.

Jan Nikolaus Viebrock, Ltd. Regierungsdirektor a. D., war Justitiar und Leiter der Zentralabteilung im Landesamt für Denkmalpflege Hessen. Dr. Dr. Dimitrij Davydov ist Justiziar des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen.

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