Hessisches Krankenhausgesetz

Ziel des Hessischen Krankenhausgesetzes ist es, in Hessen eine qualitativ hochwertige patienten- und bedarfsgerechte stationäre Versorgung der Bevölkerung durch ein flächendeckendes gegliedertes System qualitativ leistungsfähiger und eigenverantwortlich wirtschaftender Krankenhäuser sicherzustellen. Der kompakte Praxis-Kommentar ist die Informationsgrundlage mit leicht verständlichen und präzisen Ausführungen zum Thema. Die Kommentierung berücksichtigt die letzten Änderungen, vor allem die, die sich durch die Covid 19-Verordnungen ergeben haben. Der Titel ist eine unverzichtbare Orientierungs- und Arbeitshilfe. Hauptsächliche Adressaten sind: Krankenhausträger und Krankenhäuser (insbesondere Krankenhausleitungen und Aufsichtsgremien, Verwaltungsdirektorinnen und -direktoren, Ärztliche Direktorinnen und Direktoren, Leitende Krankenpflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte), die Verbände der Krankenhausträger, gesetzliche und private Krankenkassen und deren Verbände, Ärztekammern und -verbände, ärztliche Fach- und Berufsverbände, Fachbehörden der Gemeinde-, Stadt- und Kreisverwaltungen, Lehrende und Studierende an Fachhochschulen und Universitäten, Fachanwältinnen und -anwälte und Verwaltungsgerichte. Der Autor Professor Dr. jur. Dr. phil. Reinhard Joachim Wabnitz, Assessor jur., Magister, rer. publ., Ministerialdirektor a. D., Hochschule RheinMain, ist ehem. Präsident der Hessischen Krankenhausgesellschaft.