Heterologe Insemination - Die rechtliche Stellung des Samenspenders

Jährlich werden in Deutschland ca. 1.000 künstliche Befruchtungen durchgeführt (sog. heterologe künstliche Befruchtung). Insbesondere der Samenspender, aber auch alle anderen beteiligten Personen gehen dabei ein rechtliches Risiko ein - häufig ohne es zu wissen. Die Autorin entwickelt Möglichkeiten der zivilrechtlichen Haftungsfreistellung des Samenspenders und stellt ihre Alternative vor: die 'rechtsfolgenlose Vaterschaftsfeststellungsklage'.