Hexenprozesse vor dem Reichskammergericht

Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: Sehr gut (1,3), Friedrich-Schiller-Universität Jena (Historisches Institut), Sprache: Deutsch, Abstract: Es ist ein merkwürdiger Kontrast: Das Reichskammergericht (RKG) gehörte, 1495 in Frankfurt am Main gegründet, zu den treibenden Kräften der ¿Verrechtlichung¿ der frühneuzeitlichen Gesellschaft. Die Richter, obzwar in Strafsachen ohne Zuständigkeit, wachten gewissenhaft über die Einhaltung der formellen Grundsätze der ¿Peinlichen Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V.¿ (Constitutio Criminalis Carolina, CCC) von 1532. Ihr Wirken legte den Grundstein für die Vereinheitlichung des Rechts im späteren Deutschland. Ihre Aufgabe war keine geringere als die Verwirklichung des Ewigen Landfriedens Kaiser Maximilians I., der den Angehörigen des Reichs den Rechtsweg befahl. Das RKG trat mit dem Landfrieden in die Welt - und gemeinsam traten alle in die Neuzeit. Mit von der Partie war aber auch die Hexenverfolgung. Sie erreichte ihre Höhepunkte sogar erst, als die neue Zeit schon rund 100 Jahre währte. Eifrige Hexenrichter ließen 100.000 Menschen verbrennen oder zu Tode foltern. Das viel gescholtene, ¿finstere¿ Mittelalter war da schon lange vorbei. Wie standen die Richter des RKG als Vorreiter der Verrechtlichung zu dem vermeintlich archaischen Wesen, das in der Tätigkeit der Hexenjäger zu Tage trat? Welche Hilfe konnten die Verfolgten in den Dörfern und Städten des Alten Reiches von dem neuen Gremium erwarten? Auf diese Fragen, die der skizzierte Kontrast aufwirft, soll folgend eingegangen werden. Vorangestellt ist ein kurzer allgemeiner Abriss von Hexenverfolgung und Hexenprozess.

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Hexenprozesse vor dem Reichskammergericht Hans-Joachim Frölich

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