Hexenverfolgung. Vom Kind zur Kinderhexe

Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,3, Ruhr-Universität Bochum, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Eintritt in das 16. Jahrhundert begann die Verfolgung Minderjähriger, das heißt Kinder, die gerade mal ein Alter von drei Jahren hatten. Wobei das so nicht ganz richtig erscheinen mag, gab es doch schon in der Antike Kinderopfer im Zusammenhang mit Hexenprozessen. Egal welche Religion religionsgeschichtlich näher beleuchtet wird, tauchen immer wieder Gottheiten auf, denen Kinder zum Opfer fielen. Wie beispielsweise der jüdischen Gottheit Lilith, welche Kinder gemordet hatte oder der Göttin Diana, die sowohl Geburtshelferin als auch eine Todesgöttin darstellte. Mit dem eintreten der Hexenverfolgungen und der juristischen Änderungen beziehungsweise Neuheiten, wie zum Beispiel dem Hexenhammer von Heinrich Kramer oder der Peinlichen Halsgerichtsordnung Kaiser Karl. V, der sogenannten Constitutio Criminalis Carolina, tauchen immer häufiger Kinder als passiver Zeugen der Hexenprozesse vor Gericht auf. Erst mit einer Wende der Indizienlehre treten die Kinder nicht mehr als passive sondern als aktive Zeugen hervor. Diese Änderung brachte das Verhängnis für die Heranwachsenden mit sich. Denn mit dem Eintritt in die aktive Rolle, bedeutete dies auch zugleich die volle Strafmündigkeit vor Gericht und schlimmstenfalls die Todesstrafe nach der Tortur. Die Kinder aber waren zu dieser Zeit nicht nur Opfer der Hexenverfolgung, sondern auch zugleich Initiator ganzer Verfolgungswellen. Durch ihre Strafmündigkeit, wurden ihre teils phantastischen Aussagen für voll genommen und als Indizien gegen beschuldigte Erwachsene verwendet. Somit erhielten die Kinder ebenfalls die Rolle der Kläger, die auch direkte Familienangehörige der Hexerei beschuldigten. Die Forschung geht davon aus, dass es sich bei den Akten über Kinderhexenprozesse zwar um reale Beschreibungen dessen handelt, welche Tortur die Kinder durchzumachen hatten. Jedoch ist sie sich aber nicht über den Wahrheitsgehalt der von den Kindern gemachten Aussagen sicher, da diese nur unter der Folter stattgefunden hatten. Somit lässt sich berechtigt nach der Authentizität der Aussagen der Kinder fragen!

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