Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen - § 15 a BSHG

Einleitung
In der vorliegenden Arbeit werde ich den § 15 a des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) beschreiben und erläutern.
Zu Beginn werde ich den § 15 a beschreiben.
Es folgt eine Darstellung der Änderungen der Vorschrift seit ihrer Einführung. Daraufhin wird der Inhalt und die Bedeutung der Regelung erläutert. Es werden Voraussetzungen für die Hilfe und mögliche Einsatzbereiche dargestellt. Rechte und Pflichten bestehen sowohl beim Hilfesuchenden als auch dem Träger der Sozialhilfe. Beide Seiten werde ich anhand von gesetzlichen Grundlagen erklären. Es folgen weitere genauere Ausführungen des § 15 a in Hinsicht auf die Form der Hilfegewährung, den berechtigten Personenkreis, die Möglichkeit der Sozialhilfeträger die Hilfe direkt an Empfangsberechtigte weiterzuleiten und die Mitteilungspflichten von Gerichten gegenüber dem Träger der Sozialhilfe.
Abschließen werde ich die Arbeit mit einem Urteil, in dem ein spezieller Bereich des zuvor ausführlich behandelten § 15 a BSHG, nämlich die Entscheidung über eine Hilfe zur Übernahme von Energieschulden, an einem praktischen Beispiel verdeutlicht ist.

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