Hinweisgebersysteme im Lichte der EU-Richtlinie 2019/1937 unter besonderer Betrachtung der Vertraulichkeitszusicherung.

Hinweisgeber spielen bei der Aufklärung von Straftaten eine wichtige Rolle. Insbesondere im Bereich der Wirtschaftskriminalität, bei dem von einem großen Dunkelfeld auszugehen ist, sind Strafverfolgungsbehörden auf Hinweise angewiesen. Bei großen Skandalen in jüngerer Zeit - vom organisierten Steuerbetrug durch Cum-Ex-Geschäfte bis hin zum Wirecard-Skandal - spielten Whistleblower bei der Entdeckung und Aufklärung eine Rolle. Potenzielle Hinweisgeber genießen bislang jedoch nur einen lückenhaften Schutz. Ohne gesetzlichen Schutzrahmen wird daher ein Hinweisgeber sich gegen eine Meldung entscheiden. Nun soll die Whistleblower-Richtlinie 2019 Verbesserung bringen. Durch diese werden nationale Gesetzgeber in die Pflicht genommen, einen gesetzlichen Rahmen für Hinweisgebersysteme und den Schutz von Whistleblowern zu erlassen. Diese Arbeit untersucht die Auswirkungen der Richtlinie auf den strafrechtlichen Schutz von Hinweisgebern und die Möglichkeit einer Vertraulichkeitszusage.

Nina Fischer studied law at the Julius-Maximilians University in Würzburg from 2014 to 2019. There, she majored in »Criminal Sciences«. During her studies, she completed an Erasmus stay at the University in Leuven (Belgium). From 2016 to 2019 she worked at the Chair of International Criminal Law, Criminal Procedure Law, Economic and Fiscal Criminal Law as a student assistant. In July 2019, she completed the first state law examination. Afterwards, Nina Fischer continued to work at the Chair of International Criminal Law, Criminal Procedure, Economic and Fiscal Criminal Law at the Julius-Maximilians-University of Würzburg as a research assistant. During this phase, she completed her thesis.

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