Homogenität in der Europäischen Union - Ausgestaltung und Gewährleistung durch Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 EUV.

Ausgangspunkt der vorliegenden Arbeit ist die Überlegung, daß die EU als ein aus Staaten zusammengesetzter Verband dem allgemeinen Ordnungsprinzip der Homogenität unterliegt. Homogenität bedeutet in diesem Fall die Gleichartigkeit bestimmter Eigenschaften; in bezug auf die EU erfüllt das Prinzip die Aufgaben, einen grundlegenden Konsens unter den Mitgliedstaaten über die Integration herzustellen, die Legitimation und Funktionsfähigkeit der Union sicherzustellen sowie die Voraussetzungen für eine europäische Identitätsbildung zu schaffen. Auf dieser dogmatischen Grundlage begründet der Autor - unter Einbeziehung rechtsvergleichender Gedanken - die These, daß der mit dem Vertrag von Amsterdam neugefaßte Art. 6 Abs. 1 EUV als eine Homogenitätsklausel einzuordnen ist. Ferner wird der vollständig neu in das Primärrecht eingefügte Art. 7 EUV als Gewährleistungsnorm für den Fortbestand dieser Homogenität angesehen. Ein wesentlicher Teil der Arbeit beschäftigt sich mit dem Inhalt beider Bestimmungen, deren Zusammenspiel und den rechtlichen Schwierigkeiten bei der Durchführung des nunmehr etablierten Sanktionsverfahrens. Abschließend erörtert Schorkopf die Auswirkungen dieser Primärrechtsänderung auf die EU - vor allem deren Rechtsnatur - und das europäische Integrationssystem insgesamt. Die Arbeit enthält eine Zusammenfassung in deutscher, englischer und französischer Sprache.

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