Horizontale Haftung im Konzern

Während die vertikale Haftung im Konzern bereits Gegenstand zahlreicher Entscheidungen und Untersuchungen war, fand die horizontale Haftung bisher weniger Beachtung. In der Praxis sind jedoch Fälle nicht selten, in denen sich die Frage nach der Haftung für die Schulden einer insolvent gewordenen Konzernschwestergesellschaft stellt. Die dogmatischen Grundlagen einer solchen Einstands- oder Ausgleichspflicht sind noch nicht gefestigt.
Die Arbeit zeigt - bereits auf der Basis der Bremer Vulkan-Entscheidung -, dass die bislang zur horizontalen Haftung im AG- oder GmbH-Konzern entwickelten Grundsätze kein tragfähiges Konzept darstellen. Sie entwickelt zunächst Ansätze für einen horizontalen Einzelausgleich und befasst sich dabei mit Anspruchsgrundlagen des geschriebenen Aktienkonzernrechts, des Kapitalerhaltungs- und - ersatzrechts sowie des Insolvenzrechts. Außerdem geht sie der Frage nach, inwiefern sich ein Gläubigerschutz über eine horizontale Konzern- oder Durchgriffshaftung realisieren lässt. Nach Bremer Vulkan stehen hier die Aspekte des existenzvernichtenden Eingriffs und der horizontalen Vermögensvermischung im Vordergrund. Ein Blick auf ausländische Rechtsordnungen zeigt, dass die Umverteilung von Haftungsmassen zumindest in Fällen der Konzerninsolvenz zum Teil gängige Praxis ist. Abschließend wird daher untersucht, inwieweit speziell im Fall der Konzerninsolvenz ein gerechter Ausgleich zwischen den Gläubigern verschiedener Schwestergesellschaften möglich ist. Die horizontale Haftung erweist sich letztlich als eine sinnvolle Ergänzung der Haftung des herrschenden Gesellschafters.

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