Hume und der Gesellschaftsvertrag
Autor: | Krummenacher, Maria |
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EAN: | 9783640912476 |
Auflage: | 002 |
Sachgruppe: | Medien, Kommunikation Politikwissenschaft |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 20 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 14.05.2011 |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 1,7, Universität Zürich (Institut für Politikwissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Theorie des Gesellschaftsvertrags besagt, dass einzig Zustimmung seitens der Regierten einer Regierung rechtmässige Autorität verleihen kann. Die Legitimität einer jeden Herrschaft muss sich somit auf einen Vertrag stützen können, in dem alle Bürger gemeinsam der Einsetzung einer Obrigkeit zugestimmt und diese mit den entsprechenden Kompetenzen ausgestattet haben. David Hume, ein englischer Philosoph des 18. Jahrhunderts, hat in seinen Essays und im Traktat über die menschliche Natur die Vertragstheorie kritisiert. Er versucht aufzuzeigen, dass die Vertragstheoretiker einigen schwerwiegenden Trugschlüssen erliegen und dass sie von Überlegungen ausgehen, die in modernen Gesellschaften keine Gültigkeit haben. In Auseinandersetzung mit Humes Schriften soll in dieser Arbeit der Frage nachgegangen werden, ob es Hume gelingt die Vertragstheorie zu widerlegen. Angesichts der gebotenen Kürze einer Seminararbeit kann nicht auf alle Einzelheiten von Humes Philosophie eingegangen werden, zudem muss die Schilderung der Vertragstheorie in ihren Grundzügen genügen. Stellvertretend für die Vertragstheoretiker wird mit John Locke und seinen Zwei Abhandlungen über die Regierung, von denen besonders die zweite von Interesse ist, argumentiert. In einem ersten Schritt wird ein kurzer Überblick über Humes Ideen zur Gemeinschaft gegeben, um danach die Argumentationen von Locke und Hume einander gegenüberzustellen. Anschliessend folgt Humes alternative Konzeption zu der Frage, wie rechtmässige Autorität zustande kommt und zum Schluss wird versucht, die oben formulierte Fragestellung zu beantworten.